Balkone • Terrassen • Carports • Solar • Treppen • Hallenbau • Geländer • Markisen • u.v.m.

Komplette Projektierung

3D Planung, Statik & Baugenehmigung.
Wir kümmern uns um alles!

Mit unseren eigenen Konstrukteuren und Meistern kümmern wir uns um sämtliche Planungsleistungen.

Wir arbeiten mit den modernsten 2D und 3D-CAD Programmen und bei komplexen Projekten mit einem Punktwolkenlaseraufmaß.

In Zusammenarbeit mit unserem Partnerstatiker führen wir den Bauantrag für Sie mit aus.

Sie brauchen keinen externen Architekt oder Ingenieur.

Sprechen Sie uns an ►

Bauantrag mit der Metallbau Krauß GmbH

Balkone, Carports, Terrassendächer & andere Bauwerke

Darf ich einen Balkon, Carport oder Terrassendach ohne Baugenehmigung bauen? 

Grundsätzlich ist das Bauamt über den Balkonbau, egal in welcher Größe zu informieren. Der Balkon gilt als sicherheitsrelevanten Bauteil, deshalb möchte das Bauamt vor Ausführungsbeginn nicht nur eine Statik haben, sondern auch wissen welche Firma diese Arbeit ausführt. 

Der Balkon muss von einem Meisterbetrieb welcher nach DIN EN 1090 zertifiziert ist gebaut werden. 

Je nach Gebäudeklasse muss die Statik ggf. noch von einem Prüfstatiker geprüft werden. 

Wichtig im Bezug auf die Genehmigung ist ebenfalls die Anrechenbarkeit von Abstandsflächen. Laut BayBO bleiben bei der Bemessung der Abstandsflächen alle Balkone außer Acht, die weniger als ein Drittel der Außenwand eines Gebäudes, aber maximal 5m, in Anspruch nehmen. Zusätzlich darf die Auskragung nicht größer als 1,5m sein. Der Balkon muss auch mindestens 2,0m Abstand zur gegenüberliegenden Nachbargrenze haben.

Man benötigt also einen Bauantrag, mit Antragsformular, Plänen und Baubeschreibung. Bei uns erhalten Sie das auf Wunsch alles aus einer Hand und brauchen vorab nicht selbst zum Architekt laufen. Vielleicht wird im Gespräch mit uns ja noch etwas an der Größe geändert, ein Dach oder eine Treppe hinzugefügt, dies muss dann bereits vor der Genehmigung geklärt sein.  

Bei Carports gilt in der Regel ein ähnliches Vorgehen!

Nach der jeweiligen Landesbauordnung sind zwar Carports in gewissen Größen genehmigungsfrei, jedoch muss auch hier immer der Bestand der Gebäude am Grundstück, Abstandsflächen und eine Statik eingehalten werden. Ebenfalls sind mittweile häufig Bedachungen mit PV Modulen oder Gründächer von der Stadt oder Kommune vorgeschrieben. Wenn der Carport dann statisch dafür nicht geeignet ist, weil es vorher nicht geprüft wurde, bleibt nur der Rückbau oder mit Glück eine empfindliche Strafzahlung.

Weitere Details erhalten Sie gerne im direkten Kontakt mit uns. 

Planungsauftrag:

Wir erhalten Ihre vorhandenen Pläne und helfen Ihnen bei der Baueingabe. Wir vermitteln eine Skizze, Baubeschreibung und die vorhandenen Dokumente an einen unserer Partner für die Baueingabe.

Unser Planungsauftrag ist eine Hilfestellung bis zur Feststellung ob es sich bei Ihrem Carport um ein verfahrensfreies Nebengebäude handelt. Wenn nicht unterstützen wir Sie beim Kontakt mit dem bauvorlageberechtigen Ingenieur und den Behörden. Sollten Sie, sofern Sie eine Genehmigung brauchen, keine Baugenehmigung erhalten, können Sie unseren Auftrag stornieren und zahlen nur die Planungsleistungen.

Bei einem Neubau ist der Carport auch oft Teil der Baugenehmigung.

Damit ein später errichteter Carport verfahrensfrei (genehmigungsfrei) sein kann, darf der Carport die Größe 50m² und die mittlere Höhe 3m nicht überschreiten. Der Carport darf auch in den Abstandsflächen der Gebäude oder an der Grenze (ohne eigene Abstandsfläche) stehen, dabei muss die Mindestlänge der Grundstücksgrenze von 42m und das Höchstmaß von 9,0m für diese Art der Grenzbebauung eingehalten werden. Insgesamt dürfen die Abstandsfläche so auf eine Länge von maximal 15,0m unterschritten werden. Auflagen aus Bebauungsplänen wie Baugrenzen müssen beachtet werden.

Terrassendächer und Kaltwintergärten

Terrassendächer mit einer Fläche von maximal 30 m² und einer Tiefe von maximal 3 Metern sind in Bayern genehmigungsfrei. Zusätzlich muss zu den Nachbargrenzen jedoch ein Abstand von mindestens 3m eingehalten werden. Diese Regelung gilt nur, wenn der gültige Bebauungsplan oder Satzungen Ihres Baugebiets nichts anderes vorgeben. Besondere Beachtung gilt auch bei historischen Fassaden mit Denkmal- oder Ensembleschutz, sowie im öffentlich Bereich, z.Bsp. in Fußgängerzonen. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt nach den genehmigungsfreien Auflagen oder stellen Sie ggf. eine Bauvoranfrage im „einfachen Verfahren“. (Auch hier unterstützen wir unsere Kunden gerne).

Bei größeren Überdachungen wird in der Regel eine Baugenehmigung benötigt. Bei Nichtbeachtung drohen Ihnen Bußgelder bis hin zum Abriss der Überdachung. Vor allem wenn Sie Abstandsflächen zum Nachbarn verletzen. Viele Anbieter verschweigen das gerne. Entweder weil bei einer nicht erteilten Baugenehmigung kein Umsatz entsteht oder auch weil sie gar nicht über das Netzwerk und die Kompetenz verfügen Ihnen dabei zu helfen oder den Bauantrag komplett für Sie auszuführen. Einen Bauantrag darf in der Regel nur ein “Bauvorlageberechtigter Ingenieur” ausführen. Dies kann ein Architekt sein, einige Statiker führen die Leistungen ebenso mit aus. Da Sie eventuell sowieso eine Statik brauchen wenn die Typenstatik nicht ausreicht, können hier mit uns Zeit und Kosten gespart werden.

Stahlhallen und andere Bauwerke

Hier brauchen Sie natürlich immer eine Baugenehmigung. Wenn Sie ein Projekt haben, bei welchem nicht klar ist ob Sie eine Genehmigung brauchen klären wir das gerne im Einzelfall für Sie ab.

Zum Beispiel bei:

  • Treppenanlagen
  • Fluchtwege
  • Anbauten
  • Erweiterungen
  • Ersatzbauten

 

Wichtige Information:

Alle Informationen in dieser Übersicht und Zusammenfassung dienen nur als Hilfestellung und stellen keinen Rechtsberatung zur Baugenehmigung dar. Es gilt die jeweilige Landesbauordnung sowie der Bebauungsplan Ihrer Stadt oder Kommune. 

Sprechen Sie uns an ►

Wir haben für ein detailliertes Angebot zu unseren Produkten und Leistungen ein interaktives Anfrageformular für Sie. 

Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten in wenigen Tagen ein unverbindliches Angebot, welches wir exakt für Sie kalkulieren.
  • Sie warten nicht erst ewig auf einen Termin um dann wieder auf das Angebot zu warten.
  • Sie haben in kürzester Zeit verlässliche Kosten vorliegen – damit gehen wir dann die Details an.
  • Wir versenden keine vorgefertigten Standardpreise – alle Angebot werden vom Chef ausgearbeitet.
  • Bei Rückfragen oder wenn ein Termin notwendig ist, melden wir uns bei Ihnen.
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
1
2
3
4

Original Metallbau Krauß –
Starten Sie Ihre Anfrage!

Ich interessiere mich für …